In den Vereinigten Staaten ist diedigitale Zugänglichkeit ist weder neu noch eine zukünftige Frist: es ist bereits eine gesetzliche Verpflichtung mehrere Jahre lang. Der Americans with Disabilities Act (ADA) verbietet die Diskriminierung und gilt nach der Auslegung der Gerichte und des Justizministeriums auch für Websites und Apps; für private Unternehmen legt er jedoch keine genauen technischen Anforderungen fest. Konkrete technische Anforderungen ergeben sich aus Abschnitt 508 des Rehabilitation Act für Bundesbehörden und ihre Lieferanten (WCAG 2.0 AA) sowie aus der Regel des Justizministeriums von 2024 für staatliche und kommunale Stellen (WCAG 2.1 AA).
Angesichts der zunehmenden Zahl von Gerichtsverfahren wegen unzugänglicher Websites und der zunehmenden Bedeutung von sozialer Verantwortung und Inklusion ist es unerlässlich, dass jedes Unternehmen, das auf dem US-Markt tätig ist (oder tätig werden will), diese Vorschriften genau kennt und entsprechend handelt.
Was die US-Vorschriften vorsehen
ADA - Amerikanisches Gesetz für Menschen mit Behinderungen
Das ADA, das seit 1990 in Kraft ist, verbietet alle Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Obwohl das Gesetz ursprünglich für physische Räume gedacht war, wurde es von den Gerichten und dem Justizministerium (DOJ) nach und nach wie folgt ausgelegt auch auf digitale Umgebungen anwendbar einschließlich Websites und mobile Anwendungen von Privatunternehmen.
Insbesondere setzen sich der Öffentlichkeit zugängliche Unternehmen, die die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote vernachlässigen, zivilrechtlichen Klagen von Nutzerinnen und Nutzern aus – mit Forderungen nach Anpassung der Website und Erstattung der Anwaltskosten – sowie Rufschäden; Geldbußen sind bei Verfahren vorgesehen, die das Justizministerium betreibt. Einen technischen Standard für die Websites privater Anbieter legt der ADA hingegen nicht fest: Die WCAG sind der von der Rechtsprechung herangezogene Bezugsrahmen.
Abschnitt 508
Abschnitt 508 gilt hauptsächlich für Bundesbehörden und Anbietern des öffentlichen Sektors die Verpflichtung auferlegt, dafür zu sorgen, dass die gesamte IT für Mitarbeiter und Bürger mit Behinderungen zugänglich ist. Viele private Organisationen übernehmen diese Normen jedoch freiwillig, um die Anforderungen der WCAG (Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte) als globale technische Referenz für die Barrierefreiheit im Internet.
Was es bedeutet, konform zu sein
Die Einhaltung der Zugänglichkeitsstandards bedeutet:
- Kompatibilität mit Bildschirmlesern für blinde oder sehbehinderte Personen
- Navigation nur über die Tastatur für diejenigen, die keine Maus benutzen können
- Alternative Texte für Bilder nützlich für Sprachleser
- Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund zur Verbesserung der Lesbarkeit
- Steuerung von dynamischen und Pop-up-Elementen die neurodivergente Nutzer stören können
- Semantische Code-Struktur für eine klare und kohärente Verwirklichung
Die Folgen der Nichteinhaltung
In den USA kann die Nichtbeachtung der Regeln zur Barrierefreiheit rechtliche Schritte von Nutzerinnen und Nutzern nach sich ziehen – für private Anbieter ist das typische Risiko die Zivilklage, nicht die Verwaltungssanktion – sowie Imageschaden. Allein im Jahr 2023 wurden Tausende von Klagen wegen Verstößen gegen das ADA im digitalen Bereich eingereicht, hauptsächlich gegen den elektronischen Handel, Hotels, Restaurants und Bildungseinrichtungen.
Doch die Folgen sind nicht nur rechtlicher Natur: Die Vernachlässigung der Barrierefreiheit bedeutet Millionen von Nutzern ausschließen und potenzielle Kunden, was auch dem Geschäft schadet.
Warum jetzt in Barrierefreiheit investieren?
Eine Website oder eine App zugänglich zu machen, ist nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Chance:
- Erreichen eines größeren Publikums
- Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit für alle
- Steigende Umsätze
- Stärkung des Markenrufs
- Bevorzugte Indizierung in Suchmaschinen (SEO)
Wie Accessibi Ihnen helfen kann
Spezialisierte Dienstleistungen wie Accessibi ermöglichen es Ihnen, die Zugänglichkeit Ihrer Website professionell zu analysieren und zu verbessern – mit Bezug auf die WCAG 2.1/2.2 AA, den technischen Standard, auf den auch im Rahmen des ADA Bezug genommen wird. Unser Team unterstützt Sie in jeder Phase: von der ersten Bewertung bis zur technischen Umsetzung, um die Barrierefreiheit im vereinbarten Prüfumfang mit minimalen Auswirkungen auf die Ressourcen Ihres Unternehmens zu verbessern. Die technische Konformität ist für sich allein nicht gleichbedeutend mit der Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar: Prüfen Sie die für Sie geltenden Pflichten mit Ihren Beraterinnen und Beratern.
In den Vereinigten Staaten ist die Barrierefreiheit im Internet bereits eine rechtliche, ethische und strategische Frage. Sie zu ignorieren bedeutet, sich realen Risiken auszusetzen, während ihre Anwendung heute die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens stärken und die Beziehungen zu allen Nutzern verbessern kann. Mit Accessibi wird die Arbeit an der Barrierefreiheit Ihrer Website zu einem klaren und überschaubaren Prozess.
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