Perché un semplice widget di accessibilità non è sufficiente: l’importanza dell’audit e della dichiarazione di accessibilità per la conformità legale

Die digitale Barrierefreiheit ist für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu einer absoluten Priorität geworden. Mit dem Inkrafttreten des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) am 28. Juni 2025 erstreckt sich die Verpflichtung, Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten, auch auf den privaten Sektor, d. h. auf Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von mehr als 2 Mio. EUR.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erkennen, dass die Implementierung eines einfachen Zugänglichkeitswidgets nicht ausreicht, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Es ist ein strukturierterer Ansatz erforderlich, der eine gründliche Prüfung der Website und die Erstellung einer Zugänglichkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Agenzia per l'Italia Digitale (AgID) umfasst.

Die Grenzen der Zugänglichkeits-Widgets

Barrierefreiheits-Widgets sind Tools, die Funktionen wie die Vergrößerung von Text, die Änderung des Kontrasts und das Vorlesen von Inhalten per Sprache bieten. Obwohl sie die Nutzbarkeit der Website für einige Nutzer verbessern können, haben sie einige Einschränkungen:

  • Sie garantieren nicht die vollständige Einhaltung der Vorschriften.Widgets korrigieren keine strukturellen Probleme der Website, wie z. B. eine schlechte Semantik des HTML-Codes oder fehlende Textalternativen für Bilder.
  • Sie können zu Konflikten mit assistiven Technologien führenEinige Widgets stören Bildschirmlesegeräte und andere Hilfsmittel, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, und beeinträchtigen so die Benutzerfreundlichkeit.
  • Kein Ersatz für barrierefreies DesignDie Zugänglichkeit muss bereits in einem frühen Stadium des Website-Designs integriert werden, wobei die Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte (WCAG) 2.1 Stufe AA zu beachten sind.

Die Bedeutung des Audits der Zugänglichkeit

Ein Zugänglichkeitsaudit ist eine gründliche Analyse der Website oder der mobilen Anwendung, um Barrieren zu ermitteln und zu beseitigen, die den Zugang zu Inhalten für Menschen mit Behinderungen verhindern. Dieser Prozess umfasst:

  • Technische ÜberprüfungenAnalyse des Quellcodes, um die korrekte semantische Struktur und die angemessene Verwendung von HTML-Elementen sicherzustellen.
  • Manuelle TestsBewertung der Benutzerfreundlichkeit der Website durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Bildschirmlesegeräten und alternativen Tastaturen.
  • Einbindung von Nutzern mit BehinderungenEinholen von Feedback von Menschen mit verschiedenen Behinderungen, um ihre Bedürfnisse besser zu verstehen und die Nutzererfahrung zu verbessern.

Das Audit ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Website den WCAG 2.1 und den nationalen und europäischen Zugänglichkeitsvorschriften entspricht.

Die Zugänglichkeitserklärung: eine rechtliche Verpflichtung

Die Zugänglichkeitserklärung ist ein Dokument, das den Grad der Übereinstimmung der Website oder der mobilen Anwendung mit den geltenden Vorschriften bescheinigt. In Italien ist die Veröffentlichung dieser Erklärung obligatorisch für:

  • Öffentliche VerwaltungenSie müssen die Erklärung bis zum 23. September eines jeden Jahres veröffentlichen.
  • Private UnternehmenAb dem 28. Juni 2025 gilt die Verpflichtung für Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten oder einem Umsatz von mehr als 2 Millionen Euro.

Die Erklärung muss nach dem von der AgID zur Verfügung gestellten Muster erstellt werden und muss folgende Angaben enthalten

  • Status der EinhaltungGeben Sie an, ob die Website die WCAG 2.1 erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht erfüllt.
  • Nicht zugängliche InhalteAuflistung der Bereiche der Website, die nicht zugänglich sind, und der Gründe dafür.
  • Feedback-MechanismenBereitstellung eines Kanals, über den Nutzer Probleme mit der Zugänglichkeit melden können.
  • Technische InformationenAngaben zum verwendeten CMS, zu den unterstützten Betriebssystemen und zu den Daten der Veröffentlichung und Aktualisierung der Website.

Die digitale Zugänglichkeit kann nicht einfach durch die Implementierung eines Widgets gewährleistet werden. Es muss ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der eine gründliche Prüfung der Website und die Ausarbeitung einer rechtskonformen Erklärung zur Barrierefreiheit umfasst. Nur so kann ein integratives Erlebnis für alle Nutzer gewährleistet und rechtliche Sanktionen vermieden werden.

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