Verpflichtende Barrierefreiheit in Europa: Was ändert sich in den verschiedenen EU-Ländern?

Ab dem 28. Juni 2025 wird dieEuropäisches Gesetz über Zugänglichkeit (EAA)die europäische Richtlinie, die Barrierefreiheit für eine breite Palette von digitale Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Dies markiert einen Wendepunkt für den europäischen digitalen Markt: Unternehmen können die Barrierefreiheit nicht länger ignorieren, da sie sonst Sanktionen und den Ausschluss ganzer Zielgruppen riskieren.

Doch was sieht die LGR vor, wie gilt sie in den verschiedenen europäischen Ländern, und was müssen die Unternehmen in der Praxis tun, um sie einzuhalten?

Was ist der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit?

Die 2019 genehmigteEAA (EU-Richtlinie 2019/882) soll sicherstellen gleicher Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU. Zu den betroffenen Sektoren gehören:

  • Websites und Anwendungen für den elektronischen Handel
  • Online-Bankdienstleistungen
  • Verkehrsplattformen und E-Ticketing
  • E-Book-Lesegeräte
  • elektronische Geräte wie Smartphones, Zahlungsterminals, Geldautomaten
  • audiovisuelle Dienste und digitale Kommunikation

Jeder Mitgliedstaat musste die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 umsetzen, während die obligatorische Anwendung ab dem ab 28. Juni 2025.

Welche Normen sind zu befolgen?

Die gemeinsame technische Referenz ist die WCAG 2.1 (Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte)die internationale Kriterien für die Gewährleistung der Zugänglichkeit von Webinhalten und mobilen Anwendungen festlegen. Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien: Wahrnehmbar, nutzbar, verständlich, robust.

Wie die Barrierefreiheit in den wichtigsten EU-Ländern umgesetzt wird

🇮🇹 Italien

In Italien erfolgte die Umsetzung der LGR mit dem Gesetzesdekret 82/2022. Private Unternehmen, die digitale Dienste für die Öffentlichkeit anbieten, müssen bis 2025 die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten. Mit der Kontrolle ist die Agenzia per l'Italia Digitale (AgID) betraut. Öffentliche Verwaltungen unterliegen bereits der Zugänglichkeitsverpflichtung (Stanca-Gesetz 2004, im Laufe der Zeit aktualisiert).

🇫🇷 Frankreich

Frankreich hat die EAA im Jahr 2022 umgesetzt und sie in das Gesetz über die digitale Zugänglichkeit (Loi pour une République numérique) aufgenommen. Die zuständige Behörde ist die DINUM (Direction interministérielle du numérique). Die Unternehmen müssen auf ihrer Website eine Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften abgeben, und zwar in Form eines Erklärung zur Zugänglichkeit.

🇩🇪 Deutschland

In Deutschland wird die digitale Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzdie Umsetzung der LGR. Die zuständige Stelle ist die Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Private Unternehmen müssen bis 2025 die Zugänglichkeit digitaler Dienste sicherstellen, während der öffentliche Sektor bereits dazu verpflichtet ist.

🇪🇸 Spanien

Spanien hat die LGR in das Gesetz integriert Königliches Dekret 1112/2018. L'Beobachtungsstelle für Barrierefreiheit im Internet ist die Stelle, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Alle öffentlichen Einrichtungen und großen Privatunternehmen müssen bis zum Stichtag zugänglich sein, wobei Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind.

🇳🇱 Niederlande

In den Niederlanden erfolgte die Umsetzung durch dieGesetz zur Umsetzung des Zugänglichkeitsgesetzes. Die Regierung verlangt von den Unternehmen die Veröffentlichung eines Erklärung zur Zugänglichkeit (Toegankelijkheidsverklaring) und die WCAG 2.1 zu erfüllen. Der öffentliche Sektor ist bereits konform.

🇧🇪 Belgien

Belgien hat seine nationale Gesetzgebung an die EAA angepasst und schreibt vor, dass alle öffentlichen und privaten digitalen Websites und Dienste zugänglich sein müssen. Die SPF BOSA bietet Leitlinien und Instrumente zur Selbsteinschätzung, die Unternehmen bei der Umstellung helfen sollen.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Da das Jahr 2025 vor der Tür steht, ist es von entscheidender Bedeutung jetzt handeln:

  1. Analyse des aktuellen Zustands Ihrer Website gemäß den WCAG-Standards
  2. Identifizierung von Hindernissen für Benutzer mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen
  3. Bilder, Schaltflächen, Formulare und Textinhalte zugänglich machen
  4. Sicherstellung der Tastaturnavigation und der Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten
  5. Veröffentlichung einer Zugänglichkeitserklärung aktualisiert, sofern vorgesehen

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Die digitale Zugänglichkeit wird zu einem notwendige Voraussetzung für eine rechtmäßige und verantwortungsvolle Tätigkeit in Europa. Es geht nicht nur um die Einhaltung einer Norm, sondern um Öffnung der Türen zu Millionen von Nutzerndas digitale Erlebnis zu verbessern und den Ruf der Marke zu stärken.

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