AgID Leitlinien zur digitalen Barrierefreiheit: Was ändert sich mit der Bestimmung Nr. 38 vom 4. März 2026

Der operative Rahmen für den European Accessibility Act ist endlich komplett. Die AgID hat die fehlenden technischen Regeln, Prüfkriterien und Kontrollinstrumente veröffentlicht. Hier ist, was Unternehmen wissen müssen.

Die EAA hatte Verpflichtungen. Jetzt hat sie auch Anweisungen.

Der European Accessibility Act ist in Italien ab dem 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – vom E-Commerce über Bankdienstleistungen bis hin zu Transport und elektronischer Kommunikation – verpflichtet, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Was bis vor wenigen Wochen fehlte, war das operative Element: Wie wird die Konformität überprüft? Welche Kriterien verwendet AgID bei Inspektionen? Wie kann ein Unternehmen nachweisen, dass es in Ordnung ist?

Am 4. März 2026, mit dem Beschluss Nr. 38/2026, hat die Agentur für das digitale Italien die neuen Richtlinien für die Barrierefreiheit digitaler Dienste, in Umsetzung von Art. 21 des Gesetzesdekrets 82/2022. Das Dokument ist im Bereich "Transparente Verwaltung" der AgID-Website verfügbar.

Was sehen die neuen Leitlinien vor?

Geltungsbereich

Die Leitlinien richten sich sowohl an die öffentliche Verwaltung als auch an private Akteure, die in den durch die EAA abgedeckten Sektoren tätig sind:

  • E-Commerce
  • Bank- und Finanzdienstleistungen
  • Transporte
  • Elektronische Kommunikation
  • Audiovisuelle Medien
  • E-Book und digitale Verlagswelt

Die Befreiung für die Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro), mit einer wichtigen Ausnahme: wer erhalten hat öffentliche oder private Finanzierungen — einschließlich PNRR-Mitteln — die für die Verbesserung der Zugänglichkeit bestimmt sind, kann diese Befreiung nicht in Anspruch nehmen.

Referenzstandard: WCAG 2.1, noch nicht 2.2

Die Leitlinien verweisen auf den Standard EN 301 549 und alle WCAG 2.1 Stufe AA. Die Entscheidung, die WCAG 2.2 – die bereits seit 2023 auf Italienisch verfügbar sind – nicht aufzunehmen, beruht auf der Tatsache, dass die harmonisierte europäische Norm noch nicht formell von der Europäischen Kommission aktualisiert wurde. Die AgID hat sich an den geltenden gesetzlichen Bezug gehalten, aber es ist vernünftig, eine Aktualisierung zu erwarten, sobald die EU die neue Version der EN 301 549 übernimmt.

Strukturierte Prüfungslisten

Unter den von den Leitlinien eingeführten bedeutendsten Instrumenten sind die Kontrollblätter Spezifikationen für:

  • Websites
  • Digitale Dokumente
  • Mobile Anwendungen

Diese Checklisten sind das praktische Werkzeug, das AgID für Prüfungen verwenden wird und das Unternehmen anwenden können, um ihre Konformität zu dokumentieren und nachzuweisen.

Digitale Signatur mit Zeitstempel

Alle Bescheinigungen und zugehörigen Dokumente zur Zugänglichkeitsprüfung müssen digital signiert mit Zeitstempel. Dies ist eine neue organisatorische Anforderung, die Unternehmen in ihre internen Prozesse integrieren müssen.

B2B/B2C-Mixed Services: Volle Konformität

Eine besonders interessante Klarstellung betrifft Dienstleistungen, die sich gleichzeitig an professionelle Nutzer und Endverbraucher richten. Wenn ein digitaler Dienst – z. B. ein E-Commerce-Shop – sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden bedient, der gesamte Service muss konform sein, nicht nur die verbraucherorientierte Komponente.

Die Durchsetzung wird operative

Am 11. März 2026, eine Woche nach der Veröffentlichung der Richtlinien, aktivierte AgID die Plattform für Meldungen von Nichtkonformitäten. Nutzer können nun digitale Dienste, die nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß Gesetzesdekret 82/2022 entsprechen, direkt der Agentur melden.

Die Plattform ist so konzipiert, dass sie sich im Laufe der Zeit zu einem direkten Kommunikationskanal zwischen Unternehmen und AgID entwickelt, über den die Betreiber auch die ergriffenen Korrekturmaßnahmen mitteilen können.

Mit den Leitlinien und der Meldeplattform ist das System zur Überwachung der digitalen Zugänglichkeit in Italien nun voll einsatzfähig. Die Überprüfungen können sowohl von Amts wegen als auch auf Meldung von Benutzern eingeleitet werden.

Was tun wir jetzt?

Für Unternehmen, die in den Geltungsbereich des EAA fallen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Die AgID-Richtlinien sind keine Grundsatzerklärung: Sie sind das konkrete Instrument, mit dem die Konformität gemessen wird.

Die zu berücksichtigenden Schritte:

  1. Bewerten Sie den aktuellen Zustand ihre digitalen Dienste in Bezug auf WCAG 2.1 AA und EN 301 549
  2. Kontrollblätter vorbereiten gemäß dem in den Leitlinien angegebenen Format
  3. Einen Prozess implementieren für die digitale Signatur mit Zeitstempel der Bescheinigungen
  4. Sanierungsplanung der identifizierten Nichteinhaltungen, wobei kritischere Hindernisse Vorrang haben
  5. Alles dokumentierenBei einer Prüfung wird die Konformität durch strukturierte Nachweise nachgewiesen

Der regulatorische Rahmen

NormaInhalt
EU-Richtlinie 2019/882 (EAA)Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen
Gesetzesdekret 82/2022Italienische Umsetzung der EAA
Gesetz 4/2004 (Stanca-Gesetz)Barrierefreiheit für SÖE und große Unternehmen (>500 Mio. €)
Bestimmung AgID Nr. 38/2026Operative Richtlinien zur Zugänglichkeit von Diensten
EN 301 549Norma Tecnica Armonizzata Europea
WCAG 2.1 AATechnischer Referenzstandard für Webzugänglichkeit

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